Zusendung unberechtigter Rechnungen - Was Verbraucher wissen sollten - Leider kommt es immer häufiger vor, dass Verbraucherinnen
und Verbrauchern Rechnungen oder Mahnungen für Waren oder
Leistungen bekommen, die sie nie bestellt oder in Anspruch genommen
haben. Windige Unternehmen behaupten darin wahrheitswidrig, man
habe beispielsweise im Internet ein Buch oder eine CD gekauft,
einen Ahnenstammbaum erstellen lassen oder sonstige entgeltliche
Leistungen genutzt.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries informiert
Verbraucherinnen und Verbraucher, was sie in einer solchen
Situation beachten sollten:
"Die Empörung und der Ärger sind groß, wenn man
ohne Grund Rechnungen oder Mahnungen wildfremder Firmen
erhält. Daneben treten Unsicherheit und Angst, denn oftmals
drohen solche Unternehmen mit rechtlichen Schritten, wenn man ihre
angeblichen Forderungen nicht erfüllt. Ich möchte die
Menschen beruhigen: Wer sich sicher ist, dass er nichts bestellt
und keinen Vertrag geschlossen hat, muss nichts bezahlen! Ein
Vertrag kommt nur zustande, wenn Verkäufer und Käufer
bzw. Unternehmer und [...] [Quelle: BMJ Nachrichten]
