Vorratsdatenspeicherung bleibt zulässig

Vorratsdatenspeicherung bleibt zulässig - Das Bundesverfassungsgericht hat heute im Eilverfahren entschieden, dass es auch weiterhin möglich bleibt, Telekommunikationsverkehrsdaten sechs Monate lang zu speichern. Die Karlsruher Richter hatten über einen Eilantrag zu befinden, mit dem die zum 1. Januar 2008 in Kraft getretene Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung angegriffen wurde.

Die Karlsruher Richter haben keinen Anlass dafür gesehen, die Speicherung der Verkehrsdaten entsprechend der EU-Richtlinie bis zur Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen.

Damit bleibt es dabei, dass Deutschland weiterhin vollumfänglich seinen europarechtlichen Verpflichtungen gerecht werden kann.

Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass die Strafverfolgungsbehörden im Hinblick auf die verfassungsrechtlich gebotene effektive Strafverfolgung weiterhin berechtigt sind, Abrufersuchen nach § 100g StPO zu stellen. Die Telekommunikationsunternehmen müssen bei Vorliegen der gesetzlichen
[BMJ Nachrichten]