Vorratsdatenspeicherung bleibt zulässig - Das Bundesverfassungsgericht hat heute im Eilverfahren
entschieden, dass es auch weiterhin möglich bleibt,
Telekommunikationsverkehrsdaten sechs Monate lang zu speichern.
Die Karlsruher Richter hatten über einen Eilantrag zu
befinden, mit dem die zum 1. Januar 2008 in Kraft getretene
Umsetzung der europäischen Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung angegriffen wurde.
Die Karlsruher Richter haben keinen Anlass dafür
gesehen, die Speicherung der Verkehrsdaten entsprechend der
EU-Richtlinie bis zur Entscheidung in der Hauptsache
auszusetzen.
Damit bleibt es dabei, dass Deutschland weiterhin
vollumfänglich seinen europarechtlichen Verpflichtungen
gerecht werden kann.
Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass die
Strafverfolgungsbehörden im Hinblick auf die
verfassungsrechtlich gebotene effektive Strafverfolgung weiterhin
berechtigt sind, Abrufersuchen nach § 100g StPO zu stellen.
Die Telekommunikationsunternehmen müssen bei Vorliegen der
gesetzlichen [BMJ Nachrichten]
