Vereinbarung von Erfolgshonoraren künftig zulässig
Vereinbarung von Erfolgshonoraren künftig zulässig - Das Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von
Erfolgshonoraren ist heute in Kraft getreten.
Rechtsanwalt und Mandant können künftig in einzelnen
Fällen eine erfolgsbasierte Vergütung vereinbaren.
Voraussetzung ist, dass der Mandant aufgrund seiner
wirtschaftlichen Verhältnisse ohne die Vereinbarung eines
Erfolgshonorars vernünftigerweise von der Rechtsverfolgung
abgehalten würde. Ein solcher Fall kann etwa vorliegen, wenn
eine Partei einen wertvollen, aber sehr unsicheren
Wiedergutmachungsanspruch geltend machen will und die
Anwaltskosten hierfür nicht aufbringen kann. Auch eine hohe,
streitige Schmerzensgeldforderung kann für einen
Geschädigten unter Umständen wirtschaftlich nur
durchsetzbar sein, wenn er im Verlustfall nicht zusätzlich
zu den Gerichtskosten und gegnerischen Anwaltskosten auch noch
die eigenen Anwaltskosten zu tragen hat. Gleiches gilt, wenn ein
mittelständischer Unternehmer vor der Frage steht, eine hohe
Vergütungsforderung geltend zu [...] [Quelle: BMJ Nachrichten]
