Verbraucherkreditrichtlinie verabschiedet - Der Rat der Europäischen Union für Verkehr,
Telekommunikation und Energie hat am gestrigen Abend die neue
Verbraucherkredit-Richtlinie endgültig gebilligt. "Die
Verbraucherkreditrichtlinie bringt viele praktische Vorteile
für Europas Verbraucherinnen und Verbraucher. Künftig
wird europaweit ein echter Angebotsvergleich bei Krediten
möglich sein: Anbieter unterliegen einheitlichen
Transparenzregeln. Der effektive Jahreszins eines Kredits wird
nach einheitlichen Maßstäben berechnet", sagte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Ziel der Richtlinie ist es, den Verbraucherschutz europaweit
durch mehr Transparenz zu verbessern. Die neue Richtlinie
enthält abschließende Vorgaben für die
Gesetzgebung der Mitgliedstaaten (Grundsatz der
Vollharmonisierung). Künftig werden auch
Überziehungskredite und so genannte Renovierungskredite
- anders als Kredite, die durch Grundpfandrechte gesichert
sind oder zum Kauf von Grundstücken oder Gebäuden
dienen - in die Richtlinie [BMJ Nachrichten]
