Straßenreinigungspflicht und Laubfall -
In einer Straße, in der wegen des umfangreichen Baumbestandes mit erheblichem Laubfall zu rechnen ist, kann die Übertragung der Pflicht zur Fahrbahnreinigung während der Hauptzeit des Laubfalls die Zumutbarkeitsgrenze nach den Umständen des Einzelfalles überschreiten. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (U.v. 14.02.2007 12 KN 399/05) in einer Normenkontrollklage gegen eine gemeindliche Straßenreinigungssatzung entschieden. Im konkreten Fall hatte ein Eigentümer geklagt, dessen Grundstück an einer Straße liegt, die als Anlieger- und Wohnstraße mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h versehen ist. Allerdings stehen an dieser Straße 40 hundertjährigen Rosskastanien mit einem sehr starken Laubfall in den Herbstmonaten. (more…)
