Rechtssicherheit für EU-Bürger - Rom I-Verordnung verabschiedet - Der Rat der Justizministerinnen und -minister der EU hat heute
die Rom I-Verordnung verabschiedet. Das Europäische
Parlament hatte dem Rechtsakt bereits im November 2007
zugestimmt. Die neue Verordnung regelt, welches Recht innerhalb
der europäischen Union auf internationale schuldrechtliche
Verträge anwendbar ist.
"Mit der Rom I-Verordnung erhalten unsere Bürgerinnen
und Bürger im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr
mehr Rechtssicherheit. Künftig richtet sich beispielsweise
das auf grenzüberschreitend geschlossene
Versicherungsverträge anzuwendende Recht nicht mehr nach
einem unübersichtlichen Regelungsgeflecht, sondern
einheitlich nach der Rom I-Verordnung. Bei den Verhandlungen in
Brüssel ist es uns gelungen, Verbraucherrechte zu sichern
und gleichzeitig eine auch für die deutschen kleinen und
mittelständischen Unternehmen praktikable und sachgerechte
Lösung zu finden. Auf dieses Ergebnis bin ich stolz",
sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Die Rom [...] [Quelle: BMJ Nachrichten]
