Rechtssicherheit für EU-Bürger - Rom I-Verordnung verabschiedet

Rechtssicherheit für EU-Bürger - Rom I-Verordnung verabschiedet - Der Rat der Justizministerinnen und -minister der EU hat heute die Rom I-Verordnung verabschiedet. Das Europäische Parlament hatte dem Rechtsakt bereits im November 2007 zugestimmt. Die neue Verordnung regelt, welches Recht innerhalb der europäischen Union auf internationale schuldrechtliche Verträge anwendbar ist.

"Mit der Rom I-Verordnung erhalten unsere Bürgerinnen und Bürger im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr mehr Rechtssicherheit. Künftig richtet sich beispielsweise das auf grenzüberschreitend geschlossene Versicherungsverträge anzuwendende Recht nicht mehr nach einem unübersichtlichen Regelungsgeflecht, sondern einheitlich nach der Rom I-Verordnung. Bei den Verhandlungen in Brüssel ist es uns gelungen, Verbraucherrechte zu sichern und gleichzeitig eine auch für die deutschen kleinen und mittelständischen Unternehmen praktikable und sachgerechte Lösung zu finden. Auf dieses Ergebnis bin ich stolz", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die Rom [...]
[Quelle: BMJ Nachrichten]