Rechtssicherheit für das Rote Kreuz - Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung von Vorschriften über das Deutsche Rote Kreuz
beschlossen. Es schreibt die besondere Stellung des Deutschen
Roten Kreuzes (DRK) sowie des Malteser Hilfsdienstes und der
Johanniter-Unfall-Hilfe im Sinne der Genfer Abkommen fest.
"Wir geben dem DRK die Rechtssicherheit, die es für
seine erfolgreiche Arbeit braucht - verpflichtet auf die
sieben Grundsätze der internationalen Rotkreuz- und
Rothalbmond-Bewegung: Menschlichkeit, Unparteilichkeit,
Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit
und Universalität. Das Gesetz bekräftigt die besondere
Rolle des DRK, bestätigt die besondere Stellung des Malteser
Hilfsdienstes und der Johanniter-Unfall-Hilfe und gibt ihrem
Wirken eine solide gesetzliche Basis", sagte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Zum wesentlichen Inhalt des Gesetzes:
Das Gesetz schreibt das Recht des DRK fest, das Zeichen
"Rotes Kreuz auf weißem Grund" und die
Bezeichnungen [Quelle: BMJ Nachrichten]
