Rechte des Käufers bei einem arglistigen Verschweigen eines Mangels durch den Verkäufer

Rechte des Käufers bei einem arglistigen Verschweigen eines Mangels durch den Verkäufer -

Bereits mit Beschluss vom 08.12.2006 (Az. VI ZR 259/05) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Käufer von einem Grundstückskaufvertrag sofort zurücktreten kann, ohne dass es einer vorherigen Fristsetzung mit der Aufforderung, den Mangel zu beheben bedarf, sofern dieser Mangel vom Verkäufer arglistig verschwiegen wurde.

Nunmehr hat der Bundesgerichtshof diese Rechtsprechung dahingehend bekräftigt, dass dies auch hinsichtlich einer sofortigen Minderung des Kaufpreises gilt. (more…)

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