RA Martin auf Anwalt-Seiten: Ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Vertragsverletzung des Mieters

Ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Vertragsverletzung des Mieters -

Mit Urteil vom 28.11.2007 hat der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 145/07) festgestellt, dass die ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum durch den Vermieter wegen schuldhafter nicht unerheblicher Vertragsverletzung des Mieters keine Abmahnung des Mieters durch den Vermieter voraussetzt. Allerdings kann der Abmahnung für die Kündigung ausnahmsweise insofern Bedeutung zukommen, als erst ihre Missachtung durch den Mieter dessen Vertragsverletzung das für die Kündigung erforderliche Gewicht verleiht.

(more…)

[Fachbibliothek bei Anwalt-Seiten.de]