In Deutschland erfreut sich der eBay-Handel immer größerer Beliebtheit. Meist handelt es sich um den Abschluss normaler Kaufverträge, da die online-Auktion keine Versteigerung im Sinne des bürgerlichen Rechts ist. Wie bei jeden Kaufvertrag hat der Käufer bei Lieferung mangelhafter Ware grundsätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
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