Kapitalanleger-Musterverfahren können starten

Kapitalanleger-Musterverfahren können starten - Heute sind zwei wesentliche Gesetze des 10-Punkte-Programms der Bundesregierung zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes in Kraft getreten - das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) und das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG). Das KapMuG ermöglicht geschädigten Kapitalanlegern eine verbesserte Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche. Jetzt kann ein Musterverfahren durchgeführt werden, um zu klären, ob eine falsche oder unterlassene öffentliche Kapitalmarktinformation vorlag. Tatsachen- und Rechtsfragen, die sich in mindestens zehn individuellen Schadensersatzprozessen stellen, werden nur einmal mit Bindungswirkung für alle geschädigten Anleger geklärt; es bedarf nur einer Beweisaufnahme. Das Prozesskostenrisiko für den einzelnen Anleger wird deutlich gesenkt. "Das Gesetz, das auch auf bereits laufende Verfahren anwendbar ist, kann sich nun in der Praxis bewähren. Geschädigte Anleger können schneller zu ihrem Recht kommen, [...] [Quelle: BMJ Nachrichten]