Kapitalanleger-Musterverfahren können starten
Kapitalanleger-Musterverfahren können starten - Heute sind zwei wesentliche Gesetze des 10-Punkte-Programms der
Bundesregierung zur Stärkung der Unternehmensintegrität
und des Anlegerschutzes in Kraft getreten - das
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) und das Gesetz zur
Unternehmensintegrität und Modernisierung des
Anfechtungsrechts (UMAG).
Das KapMuG ermöglicht geschädigten Kapitalanlegern
eine verbesserte Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche.
Jetzt kann ein Musterverfahren durchgeführt werden, um zu
klären, ob eine falsche oder unterlassene öffentliche
Kapitalmarktinformation vorlag. Tatsachen- und Rechtsfragen, die
sich in mindestens zehn individuellen Schadensersatzprozessen
stellen, werden nur einmal mit Bindungswirkung für alle
geschädigten Anleger geklärt; es bedarf nur einer
Beweisaufnahme. Das Prozesskostenrisiko für den einzelnen
Anleger wird deutlich gesenkt. "Das Gesetz, das auch auf bereits
laufende Verfahren anwendbar ist, kann sich nun in der Praxis
bewähren. Geschädigte Anleger können schneller zu
ihrem Recht kommen, [...] [Quelle: BMJ Nachrichten]
