Kabinett beschließt Reform des ehelichen Güterrechts - Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Reform des
Zugewinnausgleichs und der Verwaltung von Girokonten betreuter
Menschen beschlossen.
Die Bedeutung des Zugewinnausgleichs ist 50 Jahre nach seinem
Inkrafttreten besonders aktuell, denn heute wird etwa jede dritte
Ehe geschieden. Bei einer Scheidung müssen die Ehegatten das
gemeinsame Vermögen auseinandersetzen. Im gesetzlichen
Güterstand, in dem die Mehrzahl der Ehepaare lebt, gibt es
zudem den Zugewinnausgleich. Danach erhält jeder Ehepartner
die Hälfte an dem Vermögenszuwachs während der
Ehezeit. "Der Zugewinnausgleich wird im Grundsatz
beibehalten, weil er für einen fairen und praxistauglichen
Ausgleich sorgt. Mit dem vorgelegten Reformentwurf wollen wir
einige Schwachstellen beseitigen und damit noch besser
sicherstellen, dass die Teilung wirklich gerecht ist",
erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
"Unredliche Vermögensverschiebungen zu Lasten des
Ehegatten, der einen Ausgleichsanspruch [...] [Quelle: BMJ Nachrichten]
