Kündigung bei schleppender Mietzahlung: keine Abmahnung erforderlich - Neueste Rechtsprechung

Kündigung bei schleppender Mietzahlung: keine Abmahnung erforderlich - Neueste Rechtsprechung - Zahlt der Mieter regelmäßig unpünktlich die Miete, kann der Vermieter kündigen. [Quelle: Juristische Bibliothek auf anwalt-seiten.de]