Gerechte Rentenaufteilung nach der Scheidung: Der Versorgungsausgleich wird neu gefasst - Der Bundesrat hat heute der von Bundesjustizministerin Zypries
vorgeschlagenen Reform des Versorgungsausgleichs zugestimmt. Damit
ist der Weg frei für eine grundlegende Erneuerung und
inhaltliche Verbesserung der Regelungen über den
Versorgungsausgleich. Das Ziel des Versorgungsausgleichs - die
hälftige Aufteilung der in der Ehe erworbenen Versorgungen -
ändert sich nicht. Das Gesetz kann zum 1. September 2009 in
Kraft treten.
Der Versorgungsausgleich regelt die Verteilung von
Rentenanrechten zwischen Ehegatten nach einer Scheidung.
Rentenanrechte können beispielsweise in der gesetzlichen
Rentenversicherung, in der Beamtenversorgung und durch betriebliche
oder private Altersvorsorge entstehen. Scheitert eine Ehe, sorgt
der Versorgungsausgleich dafür, dass die von den Ehepartnern
erworbenen Anrechte geteilt werden. So erhält auch derjenige
Ehegatte eine eigenständige Absicherung für Alter und
Invalidität, der - zum Beispiel wegen der Kindererziehung -
auf eigene Erwerbstätigkeit verzichtet hat.
"Nach der [...] [Quelle: BMJ Nachrichten]
