GDPdU - Rechtliche Hintergründe und Haftungsrisiken der digitalen Betriebsprüfung

28.04.2008: GDPdU - Rechtliche Hintergründe und Haftungsrisiken der digitalen Betriebsprüfung - Am 16. Juli 2001 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erstmals seine Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU). Hierbei geht es darum, den Finanzbehörden einen erleichterten Zugriff auf immer häufiger durch EDV-Systeme erstellte Daten zu ermöglichen. Notwendig wurde dieser Schritt durch einige handels- und steuerrechtliche Gesetzesänderungen, die mittlerweile auch die digitale Buchfüh-rung und Archivierung steuerrelevanter Daten zulässt. Als zentrale Normen sind hier § 239 Absatz 4 HGB und § 146 Absatz 5 AO iVm den GoBS (Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitungs-gestützter Buchführungssysteme) zu nennen. [Quelle: Juristische Bibliothek auf anwalt-seiten.de]