Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs

Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs - Der Vermieter kann ein Mietverhältnis außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigen, sofern sich der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug befindet.

Zahlt der Mieter also zwei Monate hintereinander keine Miete, wobei die Miete bereits [Juristische Bibliothek auf anwalt-seiten.de]