Fallstrick Widerrufsbelehrung: Wertersatz für Verschlechterungen bei Ebay - Verbraucher, die Waren von Unternehmern bei Ebay erwerben, haben in der Regel die Möglichkeit, sich innerhalb der Widerrufsfrist vom Vertrag zu lösen und den gelieferten Artikel an den Verkäufer zurück zu senden. Wenn der Unternehmer die Ware dann in einem Zustand zurückerhält, in dem er sie wegen der vorhandenen Gebrauchsspuren nicht mehr oder nur noch zu einem reduzierten Preis veräußern kann, ist für ihn die Frage, inwieweit der Verbraucher den entstandenen Wertverlust zu ersetzen hat, von elementarer Bedeutung. Dieses Thema erhitzt auch die Gemüter der Gerichte. Bei der Bestimmung der Wertersatzverpflichtung steckt der Teufel im Detail: Gemäß § 357 Abs. 3 BGB hat der Verbraucher abweichend vom gesetzlichen Normalfall. Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt lediglich dann nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist, § 357 Abs. 3 Satz 2 BGB. (more…)
