von Rechtsanwalt Ludwig Wachter, Dipl.-Betriebswirt (FH), Regensburg
Einleitung
Die Zahl der Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München ist konstant hoch. Im Jahr 2006 wurden 72321 inländische Markenanmeldungen registriert.
Die Bedeutung des immateriellen Rechtsguts “Marke” im Wirtschaftsleben wird damit eindrucksvoll dokumentiert.
Überraschend ist dieser Befund indessen nicht, denn mit zunehmend härterem Wettbewerb wächst auch das Bedürfnis nach stärkerer Abgrenzung von Mitbewerbern und nach besserer Identifizierbarkeit der eigenen Produkte. Eine möglichst optimale Markenbildung und Positionierung ist hierzu ein unentbehrliches Mittel.
Dieser Beitrag geht in knapper Form auf einige aus Sicht der Praxis wichtige Punkte ein, die bei der Vorbereitung einer Markenanmeldung zu beachten sind.
1. Definition und Funktion der Marke in Abgrenzung zur Firma
Die Marke ist ein Zeichen, durch das Waren oder Dienstleistungen (Produkte) eines Unternehmens gekennzeichnet werden, um eine deutliche Unterscheidung von den Produkten anderer Unternehmen zu erreichen (Unterscheidungsfunktion). In engem Zusammenhang mit dieser Unterscheidungsfunktion steht die Identifizierungsfunktion. Bei der jeweils angesprochenen Zielgruppe soll die Marke spontan bestimmte Vorstellungen über Qualität, Image, Eigenschaften etc. eines Produktes wecken.
“Firma” dagegen ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte, bzw. sein Unternehmen betreibt. Die Firma dient grundsätzlich also zur Unterscheidung von Unternehmen, die Marke kennzeichnet und unterscheidet Produkte. Die Marke ist produktbezogen, die Firma unternehmensbezogen. (more…)
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