Bundestag verabschiedet Gesetz zur Vereinbarung von Erfolgshonoraren - Der Deutsche Bundestag hat heute ein Gesetz zur Neuregelung des
Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren beschlossen. Danach
können künftig Rechtsanwalt und Mandant eine
erfolgsabhängige Vergütung im Einzelfall vereinbaren,
wenn der Rechtsuchende ohne diese Möglichkeit davon absehen
würde, den Rechtsweg zu beschreiten.
"Mit dem Gesetz eröffnen wir neue
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vereinbarung der
Vergütung zwischen Anwalt und Mandant. Gute Rechtsberatung
hat nicht ohne Grund ihren Preis. Damit der Mandant das
Kostenrisiko zumindest teilweise auf den ihn vertretenden
Rechtsanwalt verlagern kann, werden wir künftig
Erfolgshonorare in Einzelfällen zulassen. Dadurch vermeiden
wir, dass Rechtsuchende wegen der hohen Kosten davon abgehalten
werden, ihre Rechte geltend zu machen. Gleichzeitig stellen wir
das grundsätzliche Verbot von Erfolgshonoraren nicht in
Frage. Rechtsuchende werden damit vor einer Übervorteilung
durch überhöhte Vergütungssätze weiterhin [Quelle: BMJ Nachrichten]
