Bundestag verabschiedet Gesetz zur Vereinbarung von Erfolgshonoraren

Bundestag verabschiedet Gesetz zur Vereinbarung von Erfolgshonoraren - Der Deutsche Bundestag hat heute ein Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren beschlossen. Danach können künftig Rechtsanwalt und Mandant eine erfolgsabhängige Vergütung im Einzelfall vereinbaren, wenn der Rechtsuchende ohne diese Möglichkeit davon absehen würde, den Rechtsweg zu beschreiten.

"Mit dem Gesetz eröffnen wir neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vereinbarung der Vergütung zwischen Anwalt und Mandant. Gute Rechtsberatung hat nicht ohne Grund ihren Preis. Damit der Mandant das Kostenrisiko zumindest teilweise auf den ihn vertretenden Rechtsanwalt verlagern kann, werden wir künftig Erfolgshonorare in Einzelfällen zulassen. Dadurch vermeiden wir, dass Rechtsuchende wegen der hohen Kosten davon abgehalten werden, ihre Rechte geltend zu machen. Gleichzeitig stellen wir das grundsätzliche Verbot von Erfolgshonoraren nicht in Frage. Rechtsuchende werden damit vor einer Übervorteilung durch überhöhte Vergütungssätze weiterhin
[Quelle: BMJ Nachrichten]