Bundestag berät abschließend Gesetzentwurf für mehr Gerechtigkeit bei Geldstrafen
Bundestag berät abschließend Gesetzentwurf für mehr Gerechtigkeit bei Geldstrafen - Der Deutsche Bundestag berät heute mit dem Ziel der
Verabschiedung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anhebung
der Höchstgrenze eines Tagessatzes bei Geldstrafen. Auf
Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries wird das
Gericht künftig einen Tagessatz in Höhe von max. 30 000
Euro - statt wie bisher 5000 Euro - verhängen können.
"Mit dem Gesetz stellen wir sicher, dass es auch in Zukunft kein
Gerechtigkeitsdefizit im Bereich der Geldstrafen gibt. Nach unserem
Tagessatzsystem sollen Täter mit einem hohen Einkommen
Geldstrafen genauso schwer treffen wie einen Normalverdiener. Diese
sogenannte Belastungsgleichheit ist aber nicht mehr
gewährleistet, wenn das tägliche Nettoeinkommen die
bislang geltende Obergrenze von 5000 Euro übersteigt. Mit der
Anhebung des Höchstsatzes auf 30 000 Euro wird künftig
eine Geldstrafe für jedermann wieder gleichermaßen
spürbar sein. Auch Spitzenverdiener, die sich wie auch immer
strafbar machen - bei der Führung von Unternehmen genauso wie
im Straßenverkehr - [...] [Quelle: BMJ Nachrichten]
