Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zum Schutz von Opfer und Zeugen im Strafverfahren
Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zum Schutz von Opfer und Zeugen im Strafverfahren - Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat
das Bundeskabinett heute den Entwurf eines 2.
Opferrechtsreformgesetzes beschlossen. Der Vorschlag schließt
inhaltlich an frühere Gesetzesänderungen an und verfolgt
das Ziel, Opfer und Zeugen von Straftaten noch besser zu
schützen und ihre Rechte im Strafverfahren zu erweitern.
"Mit der Reform werden wir Verletzte und Zeugen noch besser vor
unnötigen Belastungen im Strafverfahren schützen und ihre
Rechte stärken. Das Strafverfahren darf nicht zu einer
erneuten Traumatisierung der Opfer führen, sondern es soll zu
einer möglichst schonenden Aufarbeitung des Erlebten
beitragen. Vor allem für Kinder und Jugendliche und für
Opfer schwerer Straftaten trägt der Staat eine besondere
Verantwortung. Künftig werden auch 16- und 17-jährige von
speziellen jugendschützenden Vorschriften profitieren. Wir
erweitern gleichzeitig die Möglichkeit für Verletzte von
Straftaten, sich dem Verfahren als Nebenkläger
anzuschließen und einen Anwalt auf Staatskosten [...] [Quelle: BMJ Nachrichten]
