Besserer Schutz für Kinder: Das neue Verfahren in Familiensachen - Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird grundlegend
reformiert. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag den
Gesetzentwurf zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in
den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vorgelegt.
Heute beginnen im Rechtsausschuss des Bundestages die
Anhörungen von Experten zu diesem Gesetzesvorhaben.
Erstmals wird das gerichtliche Verfahren in Familiensachen in
einer einzigen Verfahrensordnung zusammengefasst und inhaltlich
vollständig neu geregelt. "Ein familiengerichtliches
Verfahren ist wie kein anderes Gerichtsverfahren von
Gefühlen geprägt. Mit unserer Reform wollen wir die
Möglichkeiten verbessern, familiäre
Auseinandersetzungen vor Gericht so fair und schonend wie
möglich auszutragen", erklärte Zypries.
Gerade in Kindschaftssachen - etwa bei Streitigkeiten
über das Sorge- oder Umgangsrecht - werden Konflikte
nicht selten im gerichtlichen [BMJ Nachrichten]
