Anbietpflicht bei Eigenbedarfkündigung - Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs bereits aus dem Jahr 2003 ( Urteil vom 09.Juli 2003) hat der Vermieter dem Mieter, dem er eine vermietete Wohnung wegen Eigenbedarfs gekündigt hat, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine vergleichbare, im selben Haus oder in der selben Wohnanlage ihm zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehend [Juristische Bibliothek auf anwalt-seiten.de]
