Aktuelles Steuerstrafrecht - Erläuterungen zu Steuerfahndung, Steuerhinterziehung und Selbstanzeige - Dem Steuerhinterzieher wird wohl eher Verständnis entgegengebracht als anderen Straftätern. Dies beruht vor allem darauf, dass die Strafbarkeit der Steuerhinterziehung das öffentliche Interesse an einem vollständigen und rechtzeitigen Steueraufkommen schützt. Dieses Interesse aber ist abstrakt und überindividuell, so dass der durch eine Hinterziehung konkret entstehende Schaden kaum erkennbar ist. Ande-rerseits ist in der öffentlichen Bewertung durchaus festzustellen, dass Steuerhinter-ziehung nicht länger als Kavaliersdelikt empfunden wird. Auch bei den staatlichen Behörden wird es ernst. So gehen aktuell Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung gegen Steuerhinterzieher vor, die versucht haben, über Stiftungen in Liechtenstein Kapitalerträge dem Zugriff des Fiskus zu entziehen. Jeder Steuerpflichtige sollte daher die wichtigsten Punkte im Steuerstrafrecht kennen. Auf der Seite des Staates ist es die Steuerfahndung, die dem Steuerhinterzieher nachzuforschen hat. Die Steuerfahndung hat hierbei eine doppelte Funktion. Einerseits ist sie Finanzverwaltung und verfährt als solche nach den Vorschriften des Steuerrechtes. Andererseits ist sie zugleich Steuerpolizei auf dem Gebiet des Steuerrechtes, d. h. also Strafverfolgungsbehörde mit Befugnissen nach der Strafprozess-ordnung. Diese doppelte Aufgabe und doppelte Befugnis macht die Steuerfahndung zu einer machtvollen Instanz. [Quelle: Juristische Bibliothek auf anwalt-seiten.de]
