Aktuelle Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28.11.2008, 2-19 O 62/08 - Bankenhaftung in der Kapitalanlagenberatung
Angesichts der Kapitalmarktkrise gewinnen Überlegungen an Bedeutung, für den Fall fehlgeschlagener Kapitalanlagen Schadensersatzansprüche gegen diejenigen Personen bzw. Institutionen geltend zu machen, die an der Entscheidung zur Kapitalanlage mitgewirkt haben. Eine nunmehr ergangene Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main zu den aus den Medien bekannten Lehmann Brothers Zertifikaten hat erstinstanzlich solche Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der erfolgten Kapitalanlageempfehlung zurückgewiesen.
Tragende Überlegung des Anleger war, dass die Bank bei der Anlageempfehlung nicht auf ein Totalausfallrisiko hingewiesen habe. [Juristische Bibliothek auf anwalt-seiten.de]
