10 Jahre Kindschaftsrechtsreform - Am 1. Juli 2008 jährt sich das Inkrafttreten des
Kindschaftsrechtsreformgesetzes zum zehnten Mal. Die
Kindschaftsrechtsreform hat das gesamte Kindschaftsrecht, das
seit der Sorgerechtsreform von 1980 weitgehend unverändert
geblieben war, grundlegend umgestaltet und modernisiert. Die
Änderungen betrafen unter anderem das Abstammungsrecht, das
Sorgerecht, das Umgangsrecht und das dazu gehörende
Verfahrensrecht. Ziel der Reform war vor allem, die
Rechtsstellung des Kindes zu verbessern und das Kindeswohl
bestmöglich zu fördern. Nicht zuletzt sollten damit die
gesetzlichen Unterschiede zwischen ehelichen und nichtehelichen
Kindern so weit wie möglich beseitigt werden.
"Die Kindschaftsrechtsreform hat in diesem Bereich
wesentliche Fortschritte gebracht", sagte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Mit der
Kindschaftsrechtsreform von 1998 hat der Gesetzgeber es
unverheirateten Eltern erstmals ermöglicht, die gemeinsame
elterliche Sorge zu begründen. Zudem wurde das [...] [Quelle: BMJ Nachrichten]
