07.04.2008: Schadensersatzanspruch bei "Schrottimmobilien"

07.04.2008: Schadensersatzanspruch bei "Schrottimmobilien" - Mit Urteil vom 26. Februar 2008 (Az. XI ZR 74/06) hat der Bundesgerichtshof erneut zum Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung nach dem Haustürwiderrufsgesetz bei sogenannten "Schrottimmobilien" entschieden.

Eine Bank hat in dem Rechtsstreit die Rückzahlung eines durch Grundschuld gesicherten Darlehens [Quelle: Juristische Bibliothek auf anwalt-seiten.de]