Ärger mit dem Gebrauchtwagen - Der Kauf eines Gebrauchtwagens wird oft in der Erwartung getätigt, gute Qualität zu einem günstigen Preis zu erwerben. Und diese Annahme ist auch berechtigt: oft lassen sich insbesondere bei Jahreswagen stattliche Ersparnisse im Vergleich zu einem fabrikneuen KFZ erreichen. Verdruss stellt sich aber ein, wenn der Wagen aber schon kurz nach dem Kauf reparaturbedürftig wird. Leider kommt es immer wieder vor, dass der neue Gebrauchte schon nach kurzer Zeit Schwierigkeiten macht. Plötzlich zeigen sich diverse Macken und teure Reparaturen werden erforderlich. Häufig zeigt sich der Verkäufer dann wenig kooperativ. In dieser Situation fragt sich der Käufer, ob ihm Ansprüche gegen den Verkäufer zustehen. Grundsätzlich ist dabei zu unterscheiden, ob der PKW von einem Händler oder von privat erworben wurde. Während Privatleute beim Verkauf eines gebrauchten KFZ die Gewährleistung für Sachmängel vollständig ausschließen können, besteht diese Möglichkeit für einen Unternehmer dann nicht, wenn er den Wagen an einen Verbraucher verkauft. (more…)
