Änderungen im Unterhaltsrecht zum 01. 01. 2008

Änderungen im Unterhaltsrecht zum 01. 01. 2008 -

Mit Beginn des Neuen Jahres hat es wesentliche Änderungen im Unterhaltsrecht gegeben, welche ich nachfolgend kurz zusammenfassen und erläutern möchte. Die weiteren Auswirkungen dieser Änderung werden sich im Laufe der Entwicklung der Rechtsssprechung zeigen.

I. Nachehelicher Unterhalt: Die Änderung ist im Wesentlichen durch den sog. „Grundsatz der Eigenverantwortung“, § 1569 BGB, geprägt, welcher zum Ausdruck bringt, dass es nachehelichen Unterhalt nur noch in den, mehr oder weniger engen, Voraussetzungen der gesetzlichen Regelungen geben soll.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass ab Rechtskraft des Scheidungsurteils grundsätzlich kein Unterhalt mehr zu zahlen ist. (more…)

[Quelle: Fachbibliothek bei Anwalt-Seiten.de]