Änderungen im GmbH-Recht für bestehende GmbHs und Neugründungen ("Mini-GmbH) - MoMiG seit 01.11.2008 in Kraft

Änderungen im GmbH-Recht für bestehende GmbHs und Neugründungen ("Mini-GmbH) - MoMiG seit 01.11.2008 in Kraft - Durch das MoMiG erfolgt die umfassendste Reform des deutschen GmbH Rechts seit dessen Schaffung im Jahr 1892. Zielsetzung des Gesetzgebers ist, das bislang gültige GmbH-Recht zu modernisieren (Mo für Modernisierung) und die Bekämpfung von Missbräuchen (Mi für Missbrauchsbekämpfung) voran zu treiben.
Wahrgenommen wird das Gesetz meist nur im Zusammenhang mit der neu geschaffenen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), umgangssprachlich besser bekannt als 1-Euro GmbH, Mini GmbH oder Deutsche Limited.
Übersehen wird jedoch, dass das MoMiG nicht nur Bedeutung für Existenzgründer hat, sondern auch fast eine Million bereits bestehender GmbHs betrifft. Insoweit ergibt sich ein erheblicher Anpassungsbedarf der dort festgeschriebenen Regelungen an die neue Gesetzeslage.
Der Beitrag geht sowohl auf die neuen Möglichkeiten für Existenzgründer ein (Teil 1), beleuchtet aber auch die Änderungen für bestehende GmbHs (Teil 2).
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